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Beamtenpension: Witwe geht nach 24 Tagen Ehe leer …

Die Witwe eines Beamten, deren Ehe nur 24 Tage bestanden hatte, hat keinen Anspruch auf eine Witwenpension. Dies bestätigte das Bundesverwaltungsgericht in letzter Instanz und bekräftige somit ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 17. Dezember 2007.

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