Umsatzsteuer-Sonderprüfung: Rechtsberatung ...
6. Sonstige Inanspruchnahme von Steuerbefreiungen: Innergemeinschaftliche Lieferungen gem. § 4 Nr. 1 bis 7 UStG können geprüft werden. Auch hier wird ein Abgleich mit der zusammenfassenden Meldung (ZM) vorgenommen. Bei Arztpraxen stellt sich im Einzelfall die Frage, welche Leistungen umsatzsteuerbefreit sind.